Über uns > Auftrag Qualitätsgrundsätze
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Unser Auftrag
Akkreditierung gehört zu den Schlüsselbegriffen auf dem
Weg zu einem gemeinsamen europäischen Hochschulraum. FIBAA stellt
ihre Arbeit in den Dienst des Prozesses, der von der Bologna-Konferenz
und den Folgekonferenzen der zuständigen nationalen Ministerien
in Gang gesetzt worden ist. FIBAA beachtet in D-A-CH die staatlichen
Vorgaben. Ebenso finden Leitlinien, die im europäischen Rahmen
konsolidiert sind, gebührende Beachtung. Deshalb gehören
sowohl die Mitwirkung in supranationalen Institutionen wie die Nutzanwendung
von dort gemeinsam entwickelten Maßstäben zur Gründungsidee
von FIBAA. Grundlage von Akkreditierungsverfahren sind transparente
Qualitätskriterien. Sie müssen den Stand der Wissenschaft
und die Anforderungen des Berufsfeldes repräsentieren.
Deshalb ist die qualitative Mitwirkung von Hochschulbereich und Wirtschaft,
von Wissenschaftlern und Unternehmensvertretern, neben anderen relevanten
Gruppen in den Gremien der FIBAA unverzichtbar.
Qualitätsgrundsätze
Die FIBAA ist eine internationale, vor allem in Europa tätige
Qualitäts- und Akkreditierungsagentur, die Hochschulen bei der
Weiterentwicklung ihrer Bachelor-, Master- und PhD-Studiengänge
unterstützt. Sie tut dies durch einen intensiven Qualitätsprozess
gemeinsam mit der Hochschule, dessen Ziele zum einen die Qualitätsverbesserung
und zum anderen die Akkreditierung des Studienganges sind. Dieser
Qualitätsprozess beinhaltet Beratung zum Qualitätsmanagement,
Begutachtung des Studienganges bezüglich Inhalt und Struktur
sowie bei Erfüllung der Voraussetzungen die Verleihung des FIBAA-Qualitätssiegels.
FIBAA sieht sich folgenden Zielen verpflichtet:
1. Sicherung und Verbesserung der Qualität von Studiengängen
2.Unterstützung einer Entwicklung zu vielfältigen Studienangeboten
3.
Beitrag zur Transparenz des Studienangebots für den Arbeitsmarkt,
Studierende , Unternehmen und die Hochschulen selbst
4.
Mitwirkung bei der Erarbeitung von Grundlagen für den Qualitätsprozess
im nationalen wie im internationalen Rahmen
5.
Berücksichtigung europäischer Konzepte und Leitlinien
im Akkreditierungsverfahren
6.
Anwendung eines transparenten Verbundes aus Information, Qualitätsmaßstab
und Verfahrensgrundsätzen für unsere Kunden und Gutachter
7.
Im Akkreditierungsverfahren geht es darum:
- - die Erreichbarkeit der Studiengangsziele nachzuweisen
- - die Studierbarkeit zu bescheinigen
- - Bewertung von Ergebnissen aus Evaluationen,
- - den Wert der Studien für das Berufsfeld zu ermitteln
- - die Positionierung des modularisierten Studienganges im europäischen,
nationalen oder regionalen Hochschulraumes festzustellen.
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