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Unser Auftrag

Akkreditierung gehört zu den Schlüsselbegriffen auf dem Weg zu einem gemeinsamen europäischen Hochschulraum. FIBAA stellt ihre Arbeit in den Dienst des Prozesses, der von der „Bologna-Konferenz“ und den Folgekonferenzen der zuständigen nationalen Ministerien in Gang gesetzt worden ist. FIBAA beachtet in D-A-CH die staatlichen Vorgaben. Ebenso finden Leitlinien, die im europäischen Rahmen konsolidiert sind, gebührende Beachtung. Deshalb gehören sowohl die Mitwirkung in supranationalen Institutionen wie die Nutzanwendung von dort gemeinsam entwickelten Maßstäben zur Gründungsidee von FIBAA. Grundlage von Akkreditierungsverfahren sind transparente Qualitätskriterien. Sie müssen den Stand der Wissenschaft und die Anforderungen des Berufsfeldes repräsentieren.

Deshalb ist die qualitative Mitwirkung von Hochschulbereich und Wirtschaft, von Wissenschaftlern und Unternehmensvertretern, neben anderen relevanten Gruppen in den Gremien der FIBAA unverzichtbar.

Qualitätsgrundsätze

Die FIBAA ist eine internationale, vor allem in Europa tätige Qualitäts- und Akkreditierungsagentur, die Hochschulen bei der Weiterentwicklung ihrer Bachelor-, Master- und PhD-Studiengänge unterstützt. Sie tut dies durch einen intensiven Qualitätsprozess gemeinsam mit der Hochschule, dessen Ziele zum einen die Qualitätsverbesserung und zum anderen die Akkreditierung des Studienganges sind. Dieser Qualitätsprozess beinhaltet Beratung zum Qualitätsmanagement, Begutachtung des Studienganges bezüglich Inhalt und Struktur sowie bei Erfüllung der Voraussetzungen die Verleihung des FIBAA-Qualitätssiegels.

FIBAA sieht sich folgenden Zielen verpflichtet:
1. Sicherung und Verbesserung der Qualität von Studiengängen
2.Unterstützung einer Entwicklung zu vielfältigen Studienangeboten
3. Beitrag zur Transparenz des Studienangebots für den Arbeitsmarkt,
Studierende , Unternehmen und die Hochschulen selbst
4. Mitwirkung bei der Erarbeitung von Grundlagen für den Qualitätsprozess
im nationalen wie im internationalen Rahmen
5. Berücksichtigung europäischer Konzepte und Leitlinien
im Akkreditierungsverfahren
6. Anwendung eines transparenten Verbundes aus Information, Qualitätsmaßstab
und Verfahrensgrundsätzen für unsere Kunden und Gutachter
7. Im Akkreditierungsverfahren geht es darum:
    • - die Erreichbarkeit der Studiengangsziele nachzuweisen
    • - die Studierbarkeit zu bescheinigen
    • - Bewertung von Ergebnissen aus Evaluationen,
    • - den Wert der Studien für das Berufsfeld zu ermitteln
    • - die Positionierung des modularisierten Studienganges im europäischen, nationalen oder regionalen Hochschulraumes festzustellen.

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