FIBAA - Mission Statement
“FIBAA audits and promotes public and private educational organizations and establishes transparency in the education market. FIBAA sees itself as an international quality and accreditation agency, active primarily in Europe, which supports universities in the development of economic science oriented study programs and quality assurance systems.”
FIBAA - Internationale Agentur zur Qualitätssicherung und
Akkreditierung von Studiengängen und Institutionen
Die FIBAA (Foundation for International Business Administration Accreditation)
ist eine schweizerische Non-Profit Qualitätssicherungsagentur
im Bildungsmarkt mit operativen Niederlassungen in Bonn (Deutschland)
und Zürich (Schweiz). FIBAA überprüft und fördert
öffentliche und private Bildungsinstitutionen und schafft Transparenz
auf dem Bildungsmarkt.
Seit 2002 verleiht die FIBAA für Akkreditierungen von Studiengängen
im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich das Siegel des deutschen
Akkreditierungsrates. Die Berechtigung zur Vergabe dieses Qualitätssiegels
ist im Februar 2007 vom deutschen Akkreditierungsrat für weitere
fünf Jahre verlängert worden, zugleich mit der Ausweitung
auf den rechts- und sozialwissenschaftlichen Bereich.
Für Akkreditierung in den Niederlanden ist die FIBAA von der
Nederlands-Vlamse Accreditatie Organisatie (NVAO) als Akkreditierungsagentur
anerkannt worden.
Beide nationalen Qualitätssiegel können ergänzt werden
durch das international anerkannte FIBAA Qualitätssiegel, das
insbesondere für nicht in Deutschland durchgeführte Studiengänge
angeboten wird.
Hauptgeschäftsbereich der FIBAA ist die Programmakkreditierung
von Präsenz- und Fernlehrgängen. Darüberhinaus werden
ab Herbst 2008 auch die Systemakkreditierung für Hochschulen und für
Business Schools oder Wirtschaftsdepartments angeboten. Für die Entwicklung von Qualitätssicherungsystemen
in Hochschulen greift die FIBAA auf langjährige Management- und
Hochschulerfahrung zurück.
Aufbau
Akkreditierung gehört zu den Schlüsselbegriffen auf dem
Weg zu einem gemeinsamen europäischen Hochschulraum. FIBAA stellt
ihre Arbeit in den Dienst des Prozesses, der von der Bologna-Konferenz
und den Folgekonferenzen der zuständigen nationalen Ministerien
in Gang gesetzt worden ist. FIBAA beachtet in D-A-CH die staatlichen
Vorgaben. Ebenso finden Leitlinien, die im europäischen Rahmen
konsolidiert sind, gebührende Beachtung. Deshalb gehören
sowohl die Mitwirkung in supranationalen Institutionen wie die Nutzanwendung
von dort gemeinsam entwickelten Maßstäben zur Gründungsidee
von FIBAA. Grundlage von Akkreditierungsverfahren sind transparente
Qualitätskriterien. Sie müssen den Stand der Wissenschaft
und die Anforderungen des Berufsfeldes repräsentieren. Deshalb
ist die qualitative Mitwirkung von Hochschulbereich und Wirtschaft,
von Wissenschaftlern und Unternehmensvertretern, neben anderen relevanten
Gruppen in den Gremien der FIBAA unverzichtbar.
Ziele
Die FIBAA ist eine internationale, vor allem in Europa tätige Qualitäts- und Akkreditierungsagentur, die Hochschulen bei der Weiterentwicklung ihrer Bachelor-, Master- und PhD-Studiengänge unterstützt. Sie tut dies durch einen intensiven Qualitätsprozess gemeinsam mit der Hochschule, dessen Ziele zum einen die Qualitätsverbesserung und zum anderen die Akkreditierung des Studienganges sind. Dieser Qualitätsprozess beinhaltet Beratung zum Qualitätsmanagement, Begutachtung des Studienganges bezüglich Inhalt und Struktur sowie bei Erfüllung der Voraussetzungen die Verleihung des FIBAA-Qualitätssiegels.
FIBAA sieht sich folgenden Zielen verpflichtet:
1. Sicherung und Verbesserung der Qualität von Studiengängen
2. Unterstützung einer Entwicklung zu vielfältigen Studienangeboten
3. Beitrag zur Transparenz des Studienangebots für den Arbeitsmarkt, Studierende , Unternehmen und die Hochschulen selbst
4. Mitwirkung bei der Erarbeitung von Grundlagen für den Qualitätsprozess im nationalen wie im internationalen Rahmen
5. Berücksichtigung europäischer Konzepte und Leitlinien im Akkreditierungsverfahren
6. Anwendung eines transparenten Verbundes aus Information, Qualitätsmaßstab und Verfahrensgrundsätzen für unsere Kunden und Gutachter
Im Akkreditierungsverfahren geht es darum:
- die Erreichbarkeit der Studiengangsziele nachzuweisen
- die Studierbarkeit zu bescheinigen
- den Stand der wissenschaftlichen Grundlagen zu bewerten
- den Wert der Studien für das Berufsfeld zu ermitteln
- die Positionierung des modularisierten Studienganges im europäischen, nationalen oder - regionalen Hochschulraumes festzustellen.
Akkreditierungsmethode
- Peer review. Grundsätzlich besteht ein Gutachterteam
aus mindestens vier Personen, davon zwei aus dem Bereich der Wissenschaft
(Universität und Fachhochschule), eine aus der Berufspraxis
(Unternehmensvertreter/-in) und einem studentischen Mitglied.
- Grundlage der Begutachtung sind Fragen zur Selbstdokumentation,
die systematisch gegliedert sind nach konzeptionellen Grundlagen
und Zielen des Studienganges, Positionierung in Wissenschaft und
Praxis, Lehrkörper, Programminhalten und ihrer Vermittlung,
dem studentischen Entwicklungsprozess von der Zulassung bis zur
Examinierung, Ressourcen und Management. Insgesamt ergeben sich
so rund 100 Qualitätskriterien. Die Hochschule fertigt danach
ihre spezielle Selbstdokumentation.
- Gutachtergruppen erstellen die Gesamtbewertung des Studiengangs,
indem sie zunächst sein Qualitätsprofil erarbeiten.
Dazu stehen ihnen Definitionen für Mindestanforderungen sowie
oberes benchmark bei den einzelnen Q-Kriterien zur
Verfügung. Mindestanforderungen und benchmark sind Gegenstand
ständiger Überprüfung durch Wissenschaft und Wirtschaft.
Gutachter entscheiden je nach Hochschulart und Studiengang über
die Relevanz einzelner Qualitätskriterien.
- Der Bericht der Gutachter bildet die Grundlage für die
Entscheidung der FIBAA-Akkreditierungskommission über Akkreditierung,
Akkreditierung mit Auflagen oder Nicht-Akkreditierung.
Qualitätssicherung
Mit Blick auf die Hochschulreform und die Änderungen des Hochschulrahmengesetzes
wird erkennbar, daß die Hochschulen künftig die Studienreform
im Zeichen von Wettbewerb und Leistungstransparenz in die eigenen
Hände nehmen müssen.
Mit der Einführung von Bachelor- und Master-Studiengängen
ist der Gesetzgeber 1998/99 einen mutigen Schritt vorwärts gegangen.
Zentrales Element bei Bachelor- und Master- Studiengängen wird
dabei die Qualitätssicherung sein. Mit der Gründung des
"Akkreditierungsrat bei der Hochschulrektorenkonferenz"
ist nach unser Ansicht und den uns tragenden Hochschulen, Unternehmen
und Spitzenverbänden die Grundlage zur Umsetzung des neuen Hochschulrahmengesetzes
geschaffen worden. Erstmals nähert sich das deutsche Hochschulwesen
damit international üblichen Verfahrensweisen und Standards an.
Damit müssen sie dann auch selbst für die notwendige Qualitätssicherung
und Vergleichbarkeit ihrer Bildungsangebote Sorge tragen. Hierfür
müssen Evaluierungskonzepte eingeführt und erprobt werden.
Dies mag für deutsche Hochschulen Neuland sein. Im Ausland gibt
es auf diesem Sektor seit langem reichhaltige Erfahrungen. Allein
auf dem Sektor der Business Schools mit ihren Angeboten für Master-
und auch Bachelor-Programme gibt es zahlreiche Akkreditierungseinrichtungen,
die - nach unterschiedlichen Systemen vorgehend - die Qualität
der Schulen bzw. Angebote überprüfen. Der Bogen der die
Qualität sichernden Organisationen spannt sich im Ausland z.
B. vom AACSB in den USA, über die AEEDE in Spanien, über
die englischen Qualitätssicherer AMBA und ABS, das CHAPITRE aus
Frankreich bis hin zu den Gründungen in Mittel- und Osteuropa
wie RABE, CEEMAM und FORUM. Auch für die Länder Deutschland,
Österreich und die Schweiz gibt es seit Herbst 1994 mit der STIFTUNG
DER WIRTSCHAFT FÜR QUALITÄTSSICHERUNG IM MANAGEMENT DEVELOPMENT
(FIBAA) eine trinationale, international ausgerichtete und wirtschaftsnahe
Einrichtung mit dem Ziel, für Qualitätssicherung in der
Managementqualifizierung zu sorgen. Die Instrumente der FIBAA sind
Information, Beratung und Bewertung von MBA- und BBA-Programmen auf
der Grundlage von Mindeststandards, die die Anforderungen der Wirtschaft
widerspiegeln. Mit dieser Arbeit soll im Interesse der Nachfrager
Transparenz auf einem Markt geschaffen werden, der zusehends unübersichtlich
wird und dessen zahlreiche Angebote kaum zielgerichtet ausgemacht
werden können.
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